Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Treuhandvertrags unter Ehegatten
Vereinbaren Eheleute untereinander, dem an einer GmbH qualifiziert Beteiligten solle die Rechtsstellung des anderen Ehegatten als Sicherungsgeber für Verbindlichkeiten der GmbH zugeordnet werden, so wird dieser als Treuhandverhältnis auszulegende Vertrag tatsächlich nicht durchgeführt, wenn der Gesellschafter den Sicherungsgeber abredewidrig weder von den Verbindlichkeiten gegenüber der GmbH freistellt noch ihm seine Aufwendungen ersetzt.
Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem kürzlich ergangenen Urteil entschieden.
BFH-Urteil vom 14.3.2012, IX R 37/11
